Pilodist

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Allein diese sind Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Pilodist GmbH, Eichelnkampstr. 2, 53340 Meckenheim (nachfolgend „PILODIST“ oder „wir“). Sie gelten, soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistung wird durch gesonderten Vertrag vereinbart.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden erst und ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Angestellten der PILODIST sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die PILODIST erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Basis der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung und des jeweiligen Einzelvertrages, der über die jeweilige Leistung geschlossen wird.

(2) Angebote der PILODIST sind, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, freibleibend. Bestellungen des Auftraggebers stellen ein verbindliches Angebot an PILODIST zum Abschluss eines Vertrages dar. Aufträge werden erst und hinsichtlich des Umfangs und des Inhalts allein nach Maßgabe unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die verbindliche Bestellung des Auftraggebers durch Lieferung oder Leistung annehmen, oder indem wir dem Auftraggeber die Annahme in Textform durch eine gesonderte Mitteilung bestätigen. Zur Annahme des Vertragsangebotes sind wir innerhalb von 14 Tagen nach Eingang berechtigt.

(3) Geringfügige technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Größe und/oder Gewicht der bestellten Ware bleiben im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren vorbehalten. Darstellungen in Prospekten, Katalogen und Preislisten stellen keine verbindliche Angaben zur Leistung dar, sofern hierauf in der Auftragsbestätigung nicht explizit Bezug genommen wird.

(4) An den von uns erarbeiteten urheberrechtsfähigen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor, selbst dann, wenn die Unterlagen an den Auftraggeber – gleich aus welchem Anlass – ausgehändigt wurden; sie sind auf Verlangen zurück zu gewähren und dürfen Dritten – ohne unsere schriftliche Zustimmung – nicht zugänglich gemacht werden. Vervielfältigungen und Nachahmungen sind nicht erlaubt.

§ 3 Preise

(1) Die angegebenen Preise verstehen sich für Lieferungen ab Werk Meckenheim (EXW Bonn – Incoterms 2010) ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Sofern nicht abweichend angegeben, verstehen sich sämtliche Preise in Euro zuzüglich der bei Auslieferung jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soll die Lieferung nach mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden, können wir bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen im Material- oder Lieferpreis der verwendeten Ware vom Vertrag zurücktreten, falls eine Einigung über eine angemessene Vergütungserhöhung nicht zustande kommt. Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden, es sei denn, dass uns der Vorwurf von Vorsatz oder groben Verschuldens trifft.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zahlbar und zwar unabhängig vom Eingang der Ware. Bei Lieferung ins Ausland gelten grundsätzlich individuelle Zahlungsvereinbarungen. Kosten eines vereinbarten Letter of Credit gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Dem Auftraggeber steht kein Zurückhaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar ohne Gewähr für Protest und nur unter der Voraussetzung der Skontierbarkeit.

(3) Werden uns Umstände bekannt, die auf eine geringe Kreditwürdigkeit des Auftraggebers schließen lassen, so steht uns auch nach Abschluss des Vertrages und über § 321 BGB hinaus das Recht zu, sofortige ausreichende Sicherstellung oder Bezahlung der Forderungen zu verlangen. Kommt der Auftraggeber mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche sofort fällig zu stellen und sicherungshalber die Herausgabe der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu fordern. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte sind wir im Verzugsfalle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

(4) Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig – auch bei Stundung -, wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegenüber uns in Verzug gerät. Das Gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers rechtfertigen.

(5) Beim Verzug des Auftraggebers sind wir nach unserer Wahl berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern.

§ 5 Lieferung

(1) Die von uns bestätigten Liefertermine und Lieferfristen werden aufgrund der jeweiligen Liefersituation und nach bestem Wissen bestimmt. Liefertermine und Lieferfristen sind jedoch nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und ausdrücklich als verbindliche Lieferfrist bezeichnet sind. Eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tag zulaufen, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Auftraggeber und uns schriftlich vorliegt. Sie ist mit der rechtzeitigen Anzeige der Versandbereitschaft eingehalten. Sie verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Auftraggebern um den Zeitraum, während dessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis in Verzug ist.

(2) Sofern eine verbindliche Lieferzeit angegeben oder vereinbart worden ist und diese wider Erwarten von uns nicht eingehalten werden kann, werden wir den Auftraggeber umgehend über die Lieferverzögerung informieren. Soweit uns dies bekannt ist, wird dem Auftraggeber in dieser Information der neue Liefertermin genannt. Beruht die Lieferverzögerung auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, steht es dem Auftraggeber frei, auf die Ware zu warten oder die Bestellung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Vorlieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse stellen keinen von uns zu vertretenden Grund im Sinne vorstehenden Absatzes dar und verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

(3) Soweit wir die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Als angemessen gilt eine Frist von wenigstens drei Wochen, es sei denn, eine kürzere Frist wäre aufgrund der Umstände des Liefergegenstandes ausreichend. Ohne Setzung einer Nachfrist ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Mit der Absendung der Ware geht die Gefahr auf den Empfänger über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und auch dann, wenn die Versendung nicht von dem Erfüllungsort nach diesen Bestimmungen vorgenommen wird. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. Versendung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über. Bereitgestellte Lieferungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Datum der Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen. Nimmt der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist die Ware nicht an, auch nicht innerhalb einer von uns gesetzten Nachfrist oder verweigert der Auftraggeber ernsthaft und endgültig die Annahme, so können wir Schadensersatz wegen entstandener Mehraufwendungen oder der Lagerkosten fordern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

(5) Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen, sofern dies nicht für den Auftraggeber unzumutbar ist.

§ 6 Gewährleistung

(1) Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach unserer Wahl zur Abwendung des Nachbesserungsanspruchs des Auftraggebers berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu erbringen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist ferner, dass der Auftraggeber alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Beanstandungen können bei erkennbaren Mängeln nur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Ware als genehmigt.

(3) Die Geltendmachung einer Mängelrüge ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware sich nach Gefahrenübergang verändert hat und dies auf eine Handlung durch den Auftraggeber oder einen Dritten zurück zu führen ist, die Ware durch den Auftraggeber oder durch Dritte unsachgemäß behandelt worden oder nicht sachgerecht eingebaut worden ist oder die Einbaustelle oder – falls erforderlich – fremde Zusatzteile fehlerhaft sind.

(4) Im Falle eines behaupteten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an ihn vorhanden war. Die Erhebung einer Mängelrüge berechtigt nicht dazu, den Kaufpreis bzw. die vereinbarte Vergütung zurückzubehalten.

(5) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche aufgrund sonstiger Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber beschränken sich auf die Nacherfüllung der mangelhaften Leistung als solche und umfassen nicht den Ersatz von Mangelfolgeschäden, Aus- und Einbaukosten sowie Kosten im Zusammenhang mit der Installation oder Inbetriebnahme von im Wege der Nacherfüllung gelieferter Sachen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Seite vor.

(7) Prozessberührende Sensoren sind ebenso wie Glasbauteile von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum gelieferter Waren geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind, auch wenn Bezahlung für bestimmte, bezeichnete Waren erfolgt.

(2) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung. Die Be- oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Auftraggeber schon jetzt sein Eigentums- und Miteigentumsrecht an uns ab und verpflichtet sich, den neuen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Auftraggeber den schriftlichen Vorbehalt gegenüber seinem Abnehmer macht, dass das Eigentum an diesen erst nach vollständiger Bezahlung dieser Vorbehaltsware an uns auf seinen Abnehmer übergeht. Von einer vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ist der Eigentumsübergang auf den Abnehmer insofern nicht abhängig.

(3) Von einer Pfändung der Ware oder jeder anderen rechtlichen oder tatsächlichen Einwirkung durch Dritte hat uns der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Veräußert der Auftraggeber die Ware, gleich in welchem Zustand, so tritt er hiermit von jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veränderung bzw. Verkauf entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer bis zum Höchstbetrag von 110 % unserer Forderung an uns ab. Von der Abtretung sind solche Forderungen ausgenommen, die im Rahmen branchenüblichen Eigentumsvorbehalts Dritten zustehen. Soweit die Summe der Außenstände des Auftraggebers den von der Abtretung erfassten Höchstbetrag übersteigt, erstreckt sich die Abtretung auf die Außenstände in der zeitlichen Reihenfolge ihres Entstehens. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen auf jederzeitigen Widerruf ermächtigt. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns anzuführen. Wenn und soweit die an uns abgetretenen Forderungen den Betrag von 110 % unserer Forderungen gegen den Auftraggeber nicht erreichen, tritt dieser zur Auffüllung hiermit seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die ihm – gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag an uns ab und ermächtigt uns zur Einziehung und anschließenden Verrechnung, solange und soweit unsererseits Forderungen gegen den Auftraggeber besteht.

§ 8 Nutzungsrechte an Software

(1) Sofern wir Nutzungsrechte an Software übertragen, bleibt diese Software unser Eigentum. Die Nutzung der Software in der Systemumgebung des Auftraggebers erfolgt stets auf eigene Gefahr durch den Auftraggeber, es sei denn, es liegt eine Zusicherung hinsichtlich des Einsatzes der Software in der Umgebung des Auftraggebers vor, oder wir haben die Software beim Auftraggeber selbst installiert.

(2) Der Auftraggeber ist nur berechtigt, die Software für den im Vertrag vorgesehenen Zweck zu nutzen. Erfolgt die Übergabe der Software im Rahmen eines einmaligen Kaufgeschäftes, ist der Auftraggeber verpflichtet, im Falle der Weitergabe der Software dem Erwerber die Nutzungsbedingungen aufzuerlegen und uns den Übergang der Nutzungsrechte an den Dritten unter Angabe des Namens und der Anschrift des Erwerbers mitzuteilen. Sind die Nutzungsrechte zeitlich beschränkt, ist eine Weitergabe an Dritte ausgeschlossen.

§ 9 Dokumenationen

Sofern den Waren Bedienungsanleitungen beiliegen, werden diese in deutscher oder in englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bleibt es uns vorbehalten, Bedienungsanleitungen in die jeweilige Landessprache des Auftraggebers zu übersetzen. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(2) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Auftraggeber nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages gerade zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Pflichten beruhen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Die Haftung für solche Ansprüche ist auf den jeweils typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den fünffachen Betrag des Kaufpreises der Ware begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

§ 11 Datenschutz

(1) Wir beachten die Regeln der Datenschutzgesetze und nehmen auch im Interesse des Auftraggebers den Schutz der persönlichen Daten ernst. Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung des Auftraggebers verwendet. Alle Auftraggeberdaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter von uns gespeichert und verarbeitet.

(2) Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Auftraggeber und Geschäftspartner grundsätzlich nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung der betreffenden Person. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

(3) Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

(4) Wir geben die personenbezogenen Daten unserer Auftraggeber und Geschäftspartner einschließlich des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse nicht ohne die ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung der jeweils betroffenen Person an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von Daten an Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Auftraggeberdaten benötigen. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Name, Adressdaten und bei verlangter Anvisierung um die Telefonnummer des jeweiligen Empfängers einer Lieferung. Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich an das jeweils beauftragte Versand-/Speditionsunternehmen. In jedem Fall beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.

Sofern gesetzliche Grundlagen uns dazu verpflichten, geben wir die Daten der Auftraggeber auch an die zuständigen Behörden weiter. hierbei beschränkt sich der Umfang der Weitergabe auf die notwendigen Angaben, welche zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten z.B. zur Erfüllung von Ausfuhrbestimmungen, notwendig sind.

(5) Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden bei uns gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

(6) Als von der Erhebung oder Speicherung personenbezogener Daten betroffene Person haben Sie jederzeit das Recht auf kostenfreie Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger, das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung von Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

§ 12 Erfüllungsort/Gerichtsstand/ Salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort ist Meckenheim.

(2) Bei Verträgen mit Kaufleuten, also Auftraggebern, die ein Handelsgewerbe betreiben, oder aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet werden sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Bonn ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlagert hat, oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Wir sind ferner nach eigener Wahl berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame oder fehlende Bestimmung wird vielmehr von einer solchen Bestimmung ersetzt, welche die Parteien in Angesicht der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbart hätten.